Kabel, Leitungen und Korrosionsschutz

In den DIN-Normen gibt es keine eindeutige und gültige Definition, in welchen Fällen man von einem Kabel oder einer Leitung spricht. Daher ist es heute üblich beide Begriffe synonym zu verwenden. Im Grunde genommen handelt es bei einem Kabel bzw. einer Leitung um ein Gebilde aus einem isolierten Leiter oder mehreren isolierten Leitern, mit einem Schutz gegen die Beeinträchtigung der elektrischen Funktion.

Korrosionsschutz von Kabel und Leitung

Leitungen und Kabel in Förderanlagen, Schiffen, Häfen, Kaimauern und Schiffsanlagen sind in ihrer Korrosionsbeständigkeit gegen Salzwasser und Schwingungsfestigkeit sehr anfällig.

Die Außenlagen dieser Kabel und Leitungen müssen deshalb aus mehreren Lagen bitumengetränkter Schutzhüllen und Bewehrungen oder aus Kunststoffmänteln bestehen.

Metallmantelkabel müssen gegen Korrosion geschützt sein, da sie sonst relativ schnell rosten und nicht beständig sind. Wasser und Mineralien in der Erde zerstören nach kurzer Zeit solche Kabel und Leitungen. Als Korrosionsschutz werden bei Kabeln und Leitungen mit Metallmantel meistens mehrere Lagen bitumengetränktes Papier, getränkte Werggarne und als Spülmasse Steinkohleteer bzw. Bitumen verwendet.